Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten ausschließlich für die Erbringung von Beförderungsdienstleistungen zwischen dem Ausflugsfahrten-Unternehmen Vera Cornelius VIPTOURS, nachfolgend VT genannt, und dem Kunden, der das Unternehmen VT mit der Durchführung von Fahrten beauftragt.

 

2. Leistungen

2.1. Zu den Inklusiv Leistungen gehören die Bereitstellung des Fahrzeugs, des Fahrpersonals und die Anfahrt des beauftragten touristischen Ziels. VT verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres Fahrzeug bereitzustellen. Die Fahrzeuge sind gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversi-cherung (AKB) versichert. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem sauberen Zustand.

2.2. Das von VT eingesetzte Fahrpersonal ist im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum PBefG.

2.3. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung/der Vertrag durch VT maßgebend. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, fungiert VT lediglich als Vermittler, falls die Leistungen durch VT vermittelt wurden.

 

3. Buchung und Reservierung, Vertragsschluss

3.1. Eine Anfrage seitens des Kunden kann Online per E-Mail oder telefonisch erfolgen. VT wird daraufhin dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten. Sämtliche Angebote von VT sind zunächst freibleibend und unverbindlich. Pauschalangebote gelten nur für den angefragten Auftrag. Der Kunde kann danach wahlweise schriftlich, mündlich oder per E-Mail den Auftrag erteilen. Nach der Auftragsannahme erfolgt eine verbindliche schriftliche Buchungsbestätigung durch VT. Eine vertragliche Bindung entsteht erst durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung.

3.2. Für eine verbindliche Auftragsannahme durch VT sind korrekte und vollständige Adress- und Zeitangaben des Kunden erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, folgende Daten wahrheitsgemäß als Grundlage der Leistungserbringung anzugeben: Name, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer (Abholungsort) sowie Abholzeit in Heidelberg.

 

4. Zahlung/Zahlungsverkehr, Fälligkeit des Fahrpreises

4.1. Der Fahrpreis ist grundsätzlich spätestens 24h (Zahlungseingang auf dem Konto von VT) vor Antritt der Fahrt zu entrichten. VT behält sich vor, im Ausnahmefall vor Fahrtantritt lediglich eine Anzahlung in Höhe eines Teilbetrages des Fahrpreises zu berechnen oder eine Zahlung des Fahrpreises erst nach Auftragserfüllung im Wege der Rechnungsstellung oder Barkasse geltend zu machen.

4.2. Die Fahrpreise verstehen sich inklusive etwaiger Gebühren und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Barpreise sind nach abgeschlossener Leistung sofort fällig und in bar oder im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit Maestro/Kreditkarte (Visa-/Mastercard) zahlbar. Falls Beträge in Rechnung gestellt werden, so werden diese unmittelbar mit der Rechnungsstellung fällig.

 

Einzelne Rechte und Pflichten der Parteien, Haftung

5. Verzögerung und Nichterscheinen des Kunden

5.1. Im Fall des Nichterscheinens des Kunden zur vereinbarten Zeit verpflichtet sich VT, mindestens eine halbe Stunde am vereinbarten Abholungsort zu warten.

5.2. Wartezeiten bis 30 Minuten sind im Fahrpreis enthalten. Danach werden 15,00 € (inkl. gültiger MwSt.) für jede angefangenen 10 Minuten berechnet. Dies gilt auch für Wartezeiten, die durch Flug- oder Zugverspätungen bedingt sind.

5.3. Im Fall der Verspätung des Kunden ist VT berechtigt, dem Kunden einen anderen als den vereinbarten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Kategorie handeln.

6. Verhalten im Fahrzeug, Gepäckbeförderung

6.1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen des Fahrpersonals ist zu folgen. In allen Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot und Anschnallpflicht. Der Verzehr von mitgebrachen Speisen ist nicht gestattet. Das Fahrzeug ist von den Fahrgästen pfleglich zu behandeln.

6.2. Kommen Fahrgäste diesen Vorgaben trotz Aufforderung des Fahrers nicht nach, so ist der Fahrer berechtigt, die Fahrt sofort zu beenden. In diesem Fall bleibt der Anspruch von VT auf Zahlung des vereinbarten Fahrpreises in vollem Umfang bestehen. Darüber hinaus hat VT gegen den Kunden einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von eventuellen Schäden und Verunreinigungen erforderlich sind, die Fahrgäste dem Fahrzeug zufügen.

 

7. Einbehalt des Fahrpreises bei Stornierung

Soweit nicht anders vereinbart, fallen für Stornierungen die folgenden Gebühren an: Bis 6 Stunden vor der gebuchten Bestellzeit ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als 4 Std. vor Fahrtantritt sind 50% des Fahrpreises zu entrichten. Bei einer Stornierung ab 4 Stunden vor Fahrtantritt wird der gesamte Fahrpreis von VT einbehalten.

 

8. Haftung

8.1. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, haftet VT gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Sachschäden ist die Haftung von VT auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. Im Übrigen haftet VT nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.2. VT haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen.

8.3. Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt VT gegenüber dem Kunden oder Fahrgästen keine Haftung.

8.4 Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf eigene Gefahr.
D.h. Der Teilnehmer der Touren nimmt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teil.

8.5 Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an.

 

9. Unzumutbarkeit wegen höherer Gewalt

Verkehrsbehinderungen, die unvorhersehbar eintreten und die eine Auftragsausführung unzumutbar machen (z.B. in Folge von schlechter Witterung, Unwetter, Sturm, Blitzeis, Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfällen), berechtigen VT zur Verweigerung der Erbringung der Leistung. Der Anspruch auf Gegenleistung seitens VT entfällt in diesem Fall ebenfalls. Bereits erbrachte Fahrpreiszahlungen oder Anzahlungen darauf sind zurück zu gewähren. Eine Ersatzleistung wird in diesem Fall nicht geschuldet.

 

10. Ausschluss von der Beförderung

10.1. Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellen, insbesondere Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen.

10.2. Ebenso von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen die im Besitz von Schusswaffen sind, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind (der Waffen-schein ist unaufgefordert vorzulegen).

10.3. Verletzt ein Fahrgast die ihm nach Punkt 6 obliegenden Pflichten, kann er von der Beförde-rung ausgeschlossen werden.

10.4. Der Anspruch auf Entrichtung des vollen Fahrpreises sowie zuzüglicher vergütungspflichtiger Wartezeit bleibt in diesen Fällen bestehen.

 

11. Ausfall einer Tour seitens VT

Ist der Tourführer erkrankt und VT findet keinen passenden Ersatz, so wird die Tour abgesagt und der Teilnehmer erhält sein Geld zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

12. Datenschutz

Wir weisen den Kunden gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass VT die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und VT gilt deutsches Recht.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.